Sonntag, 20. Dezember 2015

Fahranfänger - Teil 1: Ganz am Anfang

Theorieprüfung und was du dazu benötigst.


Wenn Du noch keinen Führerausweis hast, ist die Theorieprüfung das Erste was Du machen musst. Dafür musst Du beim Strassenverkehrsamt deines Kantons ein Gesuchsformulars um Erteilung eines Motorrad-Lernfahrausweises einreichen.  Eine Liste der Strassenverkehrsämter findest Du hier: fuehrerausweise.ch. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre. Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.

Auf folgender Seite kannst Du ganz einfach herausfinden was Du für welchen Ausweis benötigst: www.motorradausweis.ch. Gib dazu als erstes Dein Alter ein und wähle dann, ob Du bereits einen Führerausweis besitzt. Die möglichen Kategorien zu denen Du Dich anmelden kannst, werden unten angezeigt.

Beim Motorradführerschein gibt es folgende Kategorien: A1 beschränkt, A1 unbeschränkt, A beschränkt, A unbeschränkt.


Kategorie A1

Mindestalter:
für A1 beschränkt (50 ccm mit max. 11 kw)): 16 Jahre
für A1 unbeschränkt (125 ccm mit max. 11 kw): 18 Jahre

Für den Ausweis der Kategorie A1 musst Du zuerst eine Theorieprüfung bestehen. Anschliessend erhältst Du einen Lernfahrausweis, welcher vier Monate gültig ist. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob Du bereits einen Ausweis der Kategorie B (Auto) besitzt. Falls ja, kannst Du nach Absolvierung einer praktischen Grundschulung von 8 Stunden den Führerausweis A1 prüfungsfrei erlangen. Falls nicht, muss zuerst einen Kurs in Verkehrskunde besucht werden, und danach die achtstündige Grundschulung. Anschliessend wird der Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate verlängert. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden.

Spezialfall: Wird die Prüfung auf einem auf 45 km/h beschränkten Fahrzeug gemacht, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Führerausweis.


Kategorie A

Mindestalter:
für A beschränkt (max. 25 kw/34 PS)): 18 Jahre
für A unbeschränkt (über 25 kw/34 PS)): 25 Jahre oder zwei Jahre Fahrpraxis A beschränkt

Auch für den Ausweis der Kategorie A musst Du zuerst eine Theorieprüfung bestehen. Anschliessend erhältst Du einen Lernfahrausweis, welcher vier Monate gültig ist. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob Du bereits einen Ausweis der Kategorie A1/B1 oder B besitzt. Falls Du einen Ausweis der Kategorie A1 besitzt, musst Du lediglich sechs Stunden Grundschulung sowie die praktische Prüfung absolvieren. Falls Du einen Ausweis der Kategorie B (Auto) besitzt, musst du 12 Stunden Grundschulung sowie die praktische Prüfung, jedoch keine Theorieprüfung mehr absolvieren.

Wer keinen dieser Ausweise hat, muss zusätzlich zu den 12 Stunden Grundschulung auch einen Kurs in Verkehrskunde besuchen. Anschliessend wird der Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate verlängert. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden.

Spezialfälle: „Geschenkte Kategorien“
Wer über 25 Jahre alt ist und die alte Kategorie A1 vor dem 1.4.2003 erworben hat, erhält die Kategorie A beschränkt geschenkt. Für die Kategorie A unbeschränkt muss nur eine praktische Prüfung, jedoch keine Grundschulung absolviert werden.

Wer unter 25 Jahre alt ist und die alte Kategorie A1 vor dem 1.4.2003 erworben hat, erhält die Kategorie A beschränkt geschenkt. Für die Kategorie A unbeschränkt muss eine 2-jährige Fahrpraxis und eine praktische Prüfung, jedoch keine Grundschulung absolviert werden.



Einreichung des Gesuchs


Mitbringen musst Du beim Einreichen des Gesuchs folgendes:
  • Farbiges Passfoto
  • Sehtest ( Du musst bei einem anerkannten Optiker den Sehtest machen, falls Dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre ist. Wenn Du schon einen Ausweis in einer anderen Kategorie hast, für den Du einen Sehtest machen musstest, dann gilt dieser Sehtest auch heute noch, sofern er nicht vor mehr als 2 Jahren gemacht wurde. )
  • gültigen Nothelferausweis (falls Du noch keinen hast oder dein Ausweis abgelaufen ist, musst Du einen Nothelferkurs besuchen. Die Ausbildung dauert ca. 10 Stunden. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Der Kurs kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden. )
  • gültigen Personalausweis

Nach Einreichen des Gesuchs, erhältst Du in den nächsten Tagen vom Strassenverkehrsamt die Login-Daten für die Anmeldung zur theoretischen Motorradprüfung per Post. Für die Anmeldung ohne Internet, wird vom Strassenverkehrsamt ein Zettel für die schriftliche Anmeldung beigelegt. Hier kannst Du einige Termine angeben, welche Dir für die Prüfung passen würden. Das Strassenverkehrsamt teilt Dir dann mit, an welchem Termin Du zur Prüfung aufgeboten wirst. Einfacher ist die Anmeldung per Internet. Mit den Login-Daten vom Strassenverkehrsamt kannst Du Dich auf deren Webseite einloggen und aus einer Liste von Prüfungsterminen auswählen. Danach erhältst Du vom kantonlen Strassenverkehrsamt den definitven Prüfungstermin per Post.


Die Theorieprüfung

Danach gehts ans Lernen der Theorie. Dazu gibt es verschiedene Lernsoftware oder auch Webseiten. Ich empfehle eine aktuelle Software aus dem Fachhandel, da die Theoriefragen auf Webseiten aus Erfahrung fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Fragen werden jährlich aktualisiert und angepasst. Eine aktuelle Software ist darum die beste Lösung. Früher gab es noch oft das so genannte "bögelen" beim Fahrlehrer und auch Heute bieten das noch einige an. Der Kosten-/Nutzenfaktor ist allerdings zweifelhaft. Mit etwas Selbstdisziblin und einer gesunden Portion Selbsteinschätzung, wirst Du die Fragen in kurzer Zeit richtig beanworten können. 

Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen (max. Prüfungszeit 45 Minuten). Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden (maximale Fehlerzahl 15 Punkte).
Die Fragen werden auf einem PC beanwortet. Ganz ähnlich wie bei der Lernsoftware. Das Strassenverkehrsamt Zürich hat eine Demoversion auf ihrer Webseite.

Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich zum Besuch der praktischen Grundschulung.

Gültigkeitsdauer bzw. Übertragbarkeit

Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt. Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.

Mögliche Sprachen für die Theorieprüfung

Die Theorieprüfungen können in den Landessprachen deutsch, französisch und italiensch absolviert werden. Die Basistheorie (Auto/Motorrad) kann auch in englisch absolviert werden.


Quellen:  
www.stva.zh.ch
www.autodriver.ch
www.motoscout24.ch
www.motorradausweis.ch